D&O Versicherung Karlsruhe

Gesicherte Existenzen für Manager und Geschäftsführer

Die Directors & Officers-Versicherung (D&O Police) dient dem Schutz des persönlichen Eigentums von Vorständen und Aufsichtsräten gegen Ansprüche und Klagen. Als Manager im Unternehmen, aber auch als Vorstand einer gemeinnützigen Stiftung, nimmt der Entscheidungsdruck und die resultierende Verantwortung zu.

Mit einer D&O Versicherung, einer Kombination aus Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung und Rechtsschutz sind Sie als Entscheidungsträger  persönlich abgesichert. Die D&O Police sichert Organe aus Unternehmen, Stiftungen, Vereinen und Ehrenämtern vor finanziellen Verlusten durch geschäftliche Fehler. Selbst bei vermeintlichen Fehlern wird das Privatvermögen geschützt.

Überzeugen Sie sich selbst und vereinbaren Sie noch heute einen Beratungstermin in unserem Vorsorge-Center in Karlsruhe. Bei einem individuellen Beratungsgespräch finden wir eine maßgeschneiderte Lösung für Ihren Bedarf.

Unser Team ist gerne für Sie da – Wir freuen uns auf Sie!

Wir beraten Sie individuell
Im Mittelfeld 1 76135 Karlsruhe
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von 10:00-18:00 Uhr | Tel. 0176 47393339

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Wir nehmen den Druck raus! – Württembergische Versicherung

Kleine Fehler können eine unbeschränkte und persönliche Haftung zur Folge haben sein. Dieser Druck lastet Führungskräften oftmals schwer auf den Schultern. Die Leistungen einer maßgeschneiderten D&O-Police unsere Versicherungsagentur in Karlsruhe sorgt für Abhilfe und übernimmt das Haftungsrisiko für fahrlässige Pflichtverletzungen.

Die Vorteile auf einem Blick

  • Deckt finanzielle Verluste durch berufliche Fehler.
  • Privatvermögen wird bei vermeintlichen Fehlern geschützt.
  • Abwehr unberechtigte Forderungen.
  • Versicherungsschutz auch bei einer Insolvenz.
  • Tochterunternehmen sind mitversichert.

INNENHAFTUNG

  • Organisationsverschulden
  • Auswahlverschulden
  • Überwachungsverschulden

AUSSENHAFTUNG

Außenhaftungsansprüche Dritter, darunter Aktionäre, Gesellschafter , Mitarbeiter, Lieferanten, Kunden, Wettbewerber oder der Staat

GESAMTSCHULDNERISCH

Aus der Verletzung einer Sorgfaltspflicht resultierend haftet der Entscheider gesamtschuldnerisch auch für Pflichtverletzung aller Mitglieder des Führungszirkels.